Wussten Sie, dass die 500 kW-Schwelle für Biogasanlagen im Außenbereich nicht mehr existiert?
Mit der Änderung im Baugesetzbuch § 35 wird die Leistungsschwelle nun über die maximal erzeugte Biogasmenge festgesetzt.
Dies bedeutet, dass (je nach BHKW) Leistungen von 600 kW aufwärts möglich sind.

Im Optimalfall lässt sich dies ohne großen Aufwand über die Entfernung der BHKW-Drossel bewerkstelligen, ebenso ist aber auch die Aufstellung eines zusätzlichen BHKWs eine Überlegung wert.

Ökotec übernimmt die komplette Planung und Umsetzung des Vorhabens. Sprechen Sie uns an.